Musik zum Totengedenken

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Die für die Konzerte des Stuttgarter Oratorienchores ausgewählten Werke folgen zwei Traditionen. Sie stehen im Einklang mit dem Kirchenjahr, was besonders für die Passions- und Weihnachtskonzerte gilt. Gleichzeitig ist es selbstverständlich, ungekürzte Original-Kompositionen der oratorischen Literatur zu präsentieren.

Unser erstes Live-Konzert stellt nach einer fast zweijährigen Pause jedoch eine besondere Ausnahme dar. Zum einen findet es im November statt, in dem das Totengedenken im übergeordneten jahreszeitlichen Aspekt seinen besonderen Platz hat. Zum anderen stellen wir Mozarts legendärem Requiem-Fragment (in der interessanten Ergänzung von Robert D. Levin) als sowohl passenden wie auch ungewöhnlichen Gegensatz einen Ausschnitt aus dem „Deutschen Requiem“ von Brahms entgegen.

Der Tod – ein immerwährender Begleiter

Ausschnitte aus dem milden und tröstenden Brahms Requiem treffen auf das aufwühlende und teils sehr dramatische Fragment des Mozart Requiems in der Neufassung von Robert D. Levin.

J. Brahms komponierte 1854 – wohl auch aus Erschütterung über den Suizid-Versuch seines Freundes Robert Schumann – eine Sonate für 2 Klaviere mit einem langsamen Scherzo-Satz. Drei Jahre später verwendete er Material dieses Scherzos für den Satz II seines Requiems. Wir folgen mit unserer Aufführung einer gekürzten Fassung des Brahms- Requiems dem Komponisten, der sein Werk ebenfalls in einer gekürzten „unvollständigen“ Fassung mit den Sätzen I – III der Öffentlichkeit am 1. Dezember 1867 bei einem Konzert der „Gesellschaft der Musikfreunde“ im Großen Redoutensaal in Wien präsentierte.

Welch eine Tragik: Ausgerechnet bei der Komposition einer Totenmesse beendete der Tod „höchstselbst“ die Arbeit des schwerkranken Musikgenies. Ein Drittel des Messe-Textes blieb unvertont und die orchestrale Ausstattung wurde von Mozart nur in Ansätzen fertiggestellt. Vielleicht ist es das Menschliche, was dieses Requiem so groß macht. Es ist keine Musik aus einer anderen Welt. Es ist Erdenmusik – für die, die sterben müssen, und für die, die bleiben und die den Verlust erleiden.

Lassen Sie uns am 07. November gemeinsam aller Menschen gedenken, die in den Jahren 2020 und 2021 durch die Pandemie, Naturgewalten oder durch andere Ursachen ihr Leben verloren haben.

Bitte beachten Sie: Für unsere Veranstaltung gilt die 2G-Regel.