Von der TOTENMESSE zum DEUTSCHEN REQUIEM von Johannes Brahms (1)

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In der christlich-abendländischen Geschichte war es über Jahrhunderte – und bis zum heutigen Tage – üblich am Tag des Todes, des Begräbnisses, an Gedenktagen oder an Jahrestagen eine TOTENMESSE (Missa pro defunctis – Messe für die Verstorbenen) zu halten. Sinn und Zweck solcher Feiern war die flehentliche Bitte um den Seelenfrieden des Verstorbenen, seine Befreiung von den Qualen der Hölle, um Barmherzigkeit und Erbarmen und um die Aufnahme ins Paradies und mit dem „ewigen Leben“ den ewigen Frieden und die ewige Ruhe zu erhalten. Aus dem Anfang dieser lateinischen Messe Requiem aeternam dona eis, Domine (Ewige Ruhe gib ihnen, Herr) leitet sich auch der Gattungsbegriff Requiem ab. Die musikalische Ausgestaltung solcher Requien richtete sich natürlich nach den Möglichkeiten der Hinterbliebenen: Von der einfachen Messe im „Landmessenstil“ bis zur pompösen Ausführung war alles möglich. 

Seit der berühmt-berüchtigten Komposition des unvollendeten Requiems von Wolfgang Amadeus Mozart entwickelte sich nun aber eine künstlerisch eigenständige Gattung, die quasi „ohne besonderen Anlass“ in Konzertsälen oder Kirchen als „autonomes Kunstwerk“ auftauchte. Mehr und mehr berühmte Komponisten (Cherubini, Donizetti, Verdi, Berlioz, Franz von Suppé, Fauré…) begannen im 19. Jahrhundert „Requien“ mit aufwändigen Orchestermitteln, anspruchsvollen mehrstimmigen Chorsätzen und besonderen Aufgaben für Solisten eigens für den Konzertbetrieb zu schreiben. Das „Requiem“ wurde quasi eine chorsinfonische Gattung, die sich großer Beliebtheit erfreute.  Bis in unsere Zeit entstanden weitere berühmte Werke (Requien von Britten, Rutter, Jenkins, Henze…), die man in Konzertsälen und Kirchen immer wieder hören kann.

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